Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der CleanWin GmbH, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Mit der Beauftragung der CleanWin GmbH erkennt der Vertragspartner diese AGB an.
Unsere AGB bilden die rechtliche Grundlage für sämtliche Reinigungsleistungen, einschliesslich Fensterreinigung, Solarreinigung, Fassadenreinigung, Umzugsreinigung, Baureinigung, Büroreinigung, Hausreinigung, Treppenhausreinigung und Unkrautbekämpfung im Grossraum Winterthur, Zürich und Umgebung.
Die AGB von CleanWin GmbH sind transparent, fair und entsprechen den schweizerischen Rechtsstandards. Bei Unklarheiten oder Fragen zu einzelnen Klauseln stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben. Telefonische Auftragserteilungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Änderungen des Vertragsinhalts bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
3. Leistungen der CleanWin GmbH
Die CleanWin GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Reinigungsleistungen fachgerecht, ordnungsgemäss und zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen.
Haftung:
- CleanWin GmbH haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrer Mitarbeiter verursacht werden.
- Eine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt, Dritte oder unvorhersehbare Ereignisse ist ausgeschlossen.
- CleanWin GmbH unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 10'000'000.- für Personen- und Sachschäden.
4. Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner stellt sicher, dass alle zur Ausführung der Reinigungsarbeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitgestellt werden, insbesondere:
- Zugang zu den Räumlichkeiten
- Bereitstellung von Wasser, Strom und gegebenenfalls Lagermöglichkeiten für Reinigungsmaterialien
- Rechtzeitige Mitteilung über besondere Anforderungen oder Einschränkungen
Bei Verzug oder Nichterfüllung dieser Verpflichtungen haftet der Vertragspartner für daraus resultierende Verzögerungen oder Mehraufwände.
5. Arbeitszeiten und Zuschläge
- Die reguläre Arbeitszeit ist Montag bis Samstag von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
- Arbeiten zwischen 20:00 Uhr und 23:00 Uhr gelten als Abendarbeit und sind mit einem Zuschlag von 25 % verbunden.
- Arbeiten zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr gelten als Nachtarbeit und sind mit einem Zuschlag von 50 % verbunden.
- Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind mit einem Zuschlag von 50 % verbunden, sofern nicht anders vereinbart.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle vereinbarten Preise verstehen sich netto, sofern nicht anders angegeben.
- Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
- Bei verspäteter Zahlung behält sich CleanWin GmbH vor, Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie Mahngebühren zu erheben.
- Zusätzliche, im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Aufwände, werden separat verrechnet.
7. Stornierungsbedingungen
Regelmässige Unterhaltsreinigungen:
- Kündigungsfrist: Ein Monat zum Monatsende.
- Absagen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden mit 50 % der Leistungskosten in Rechnung gestellt.
Andere Reinigungsaufträge:
- Stornierungen bis 8 Tage vor Auftragsbeginn sind kostenlos.
- Stornierungen innerhalb von 8 Tagen vor Auftragsbeginn werden mit 50 % des Auftragsvolumens berechnet.
8. Gewährleistung und Reklamationen
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Abschluss, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, zu prüfen.
- Beanstandungen sind schriftlich und unverzüglich zu melden.
- CleanWin GmbH behält sich vor, festgestellte Mängel durch Nachbesserung oder Vergütungsanpassung zu beheben.
9. Zusatzleistungen und Sonderaufträge
- Zusatzarbeiten wie Entsorgung von Abfall oder Spezialreinigungen können nach Absprache gebucht werden.
- Werden während der Reinigung stärkere Verschmutzungen entdeckt, behält sich CleanWin GmbH das Recht vor, eine zusätzliche Pauschale oder einen Stundensatz von CHF 75 pro Mitarbeiter zu verrechnen.
10. Datenschutz
CleanWin GmbH verpflichtet sich, die Privatsphäre und persönlichen Daten ihrer Kunden gemäss den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist.
11. Kündigung langfristiger Verträge
Langfristige Verträge für regelmässige Leistungen können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht.
12. Umgang mit Schlüsseln
Falls der Vertragspartner Schlüssel oder Zugangscodes an CleanWin GmbH übergibt, verpflichtet sich CleanWin GmbH zu sorgfältigem Umgang damit. Im Falle eines Verlusts durch grobe Fahrlässigkeit werden die Kosten für Ersatz bzw. Schlossaustausch erstattet.
13. Personalabwerbung
Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter von CleanWin GmbH abzuwerben. Bei Verstoss ist eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts des betreffenden Mitarbeiters zu zahlen.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der CleanWin GmbH ist Winterthur. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
CleanWin GmbH
Klosterstrasse 34
8406 Winterthur
Stand: 30.12.2025